Verschiedene Führerscheinklassen
Es gibt viele verschiedene Klassen, die jeweils unterschiedliche Fahrzeugtypen und -größen abdecken. In diesem Artikel möchten wir einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen geben.
Verschiedene Führerscheinklassen
Für jedes Fahrzeugtyp gibt es eine entsprechende Führerscheinklasse. Angefangen bei motorisierten Zweirädern bis hin zu großen Lastkraftwagen oder sogar Schwertransportern. Insgesamt gibt es 17 unterschiedliche Führerscheinklassen. Im folgenden Artikel geben wir Dir einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen und helfen dabei, die für jeden individuellen Bedarf passende Wahl zu treffen.
Klasse B: Die Führerscheinklasse B ist die gängigste Klasse und berechtigt zum Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3,5 Tonnen. Außerdem darf man Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg ziehen. Wenn der Anhänger schwerer ist, darf das Gesamtgewicht des Fahrzeuggespanns nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen. Einige Automodelle dürfen jedoch auch mit Klasse B nicht gefahren werden, wenn sie ein höheres Gesamtgewicht aufweisen.
Klasse BE: Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen von PKW-Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg, sofern die Gesamtmasse von PKW und Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Der Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden.
Klasse A: Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern und Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Leistung von mehr als 45 km/h. Die Mindestaltergrenze beträgt hierfür 24 Jahre, es sei denn, man besitzt bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2.
Klasse A1: Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW. Außerdem darf man dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 15 kW fahren. Die Mindestaltergrenze für diese Klasse beträgt 16 Jahre.
Klasse A2: Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern und Motorrädern mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Die Mindestaltergrenze für diese Klasse beträgt 18 Jahre. Wenn man bereits mindestens zwei Jahre die Klasse A1 besitzt, kann man die Klasse A2 bereits mit 20 Jahren erwerben.
Klasse AM: Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Diese dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben und ein Leergewicht von höchstens 350 kg besitzen. Der Führerschein der Klasse AM kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Klasse C: Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen von Lkw über 3,5 Tonnen. Außerdem darf man Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg ziehen. Wenn der Anhänger schwerer ist, darf das Gesamtgewicht des Fahrzeuggespanns nicht mehr als 12 Tonnen betragen.
Klasse CE: Die Führerscheinklasse CE berechtigt zum Führen von Lkw mit Anhängern mit einem Gewicht von mehr als 750 kg. Das Gesamtgewicht des Fahrzeuggespanns darf mehr als 12 Tonnen betragen.
Klasse D: Die Führerscheinklasse D berechtigt zum Führen von Bussen. Hier gibt es verschiedene Unterklassen, je nach Größe und Gewicht des Busses.